Unser Partner Dr. Melz hat die Qualifikation "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" erworben und betreut dieses Dezernat.
Inhaltlich wird der Titel durch die in § 8 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert. Es sind dies zunächst nach § 8 Abs. 1 FAO das Allgemeins Verwaltungsrecht, das Verfahrensrecht und das Recht der öffentlichen Ersatzleistungen.
Hinzu kommt nach § 8 Abs. 2 FAO der Nachweis besonderer Kenntnisse in mindestens zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen eines aus den Rechtsgebieten des öffentlichen Baurechts, des in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fallenen Abgabenrechts, des Wirtschaftsverwaltungsrechts, des Umweltrechts und des öffentlichen Dienstrechts stammen muss.
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Verwaltungsrechts, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 S. 1 lit. a FAO den Nachweis von 80 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle. Unter diese Fälle müssen mindestens 30 gerichtliche Verfahren fallen. Weiter müssen sich 60 dieser 80 Fälle auf drei verschiedene Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts beziehen und auf jeden dieser drei Bereiche mindestens fünf Fälle entfallen. Einer der drei Bereiche muss zu den oben zitierten Rechtsgebieten aus § 8 Abs. 2 FAO stammen.