Wir sind für Sie da!

Telefonisch sind wir Montag - Freitag von 07:00 - 18:00 Uhr durchgängig erreichbar: 0551 - 634 101 - 20

Für unsere Mandanten halten wir auf dem Parkdeck des Colosseums kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Zufahrt über Wiesenstraße/ Ecke Cramerstraße.

Mietrecht: Kündigung wegen übermäßiger Katzenhaltung, AG Leer, Urteil vom 28.08.2009, Az. 072 C 342/09

Das Amtsgericht Aurich hat sich zu einer vermieterseitigen Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen übermäßiger Katzenhaltung geäußert. Der Vermieter wurde in diesem Verfahren von unserem Partner Dr. Schneehain vertreten. Lesen Sie hierzu die Urteilsbesprechung von Dr. Schneehain in der Fachzeitschrift "Info M". Download des pdf-Dokuments oben rechts.

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