Mietrecht: Kündigung wegen übermäßiger Katzenhaltung, AG Leer, Urteil vom 28.08.2009, Az. 072 C 342/09

Das Amtsgericht Aurich hat sich zu einer vermieterseitigen Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen übermäßiger Katzenhaltung geäußert. Der Vermieter wurde in diesem Verfahren von unserem Partner Dr. Schneehain vertreten. Lesen Sie hierzu die Urteilsbesprechung von Dr. Schneehain in der Fachzeitschrift "Info M". Download des pdf-Dokuments oben rechts.

 
zurück | © 2010 | VSM | Vockenberg Schneehain Melz - Rechtsanwälte